Aufgrund eines Zwischenfalls auf der Anreise zu einem Auswärtsspiel am 08.10.2011 wurden 57 Anhänger unseres SV Waldhof Mannheim 07, darunter zwei DoppelPass-Mitglieder, vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) mit einem bundesweit gültigen, zweijährigen Stadionverbot belegt.

Zu besagtem Vorfall auf dem Rastplatz „Hohenlohe“ gibt es diverse Pressemeldungen, welche wir an dieser Stelle nicht weiter kommentieren möchten, da uns der genaue Sachverhalt nicht näher bekannt ist. Sicher ist, dass unsere beiden Mitglieder auf diesem Rastplatz den Mannheimer Reisebus nicht verlassen haben, am Vorfall nicht beteiligt waren und diesen auch in keiner Weise unterstützt haben. Beide DoppelPass-Mitglieder sind seit Jahren tragende Säulen unseres Engagements gegen Gewalt und Rassismus. Sie lehnen, wie alle unsere Mitglieder, jegliche Form von Gewalt im gesamten Umfeld des SV Waldhof Mannheim ab. Auch vor der Mitgliedschaft in unserer Initiative waren sie friedliche und engagierte Anhänger des SV Waldhof Mannheim.

Alle unsere Mitglieder distanzieren sich ausdrücklich von dem Zwischenfall am 08.10.2011 und bedauern, dass im Zusammenhang mit einem Fußballspiel Menschen zu Schaden gekommen sind. Es steht für uns außer Frage, dass solche Vorfälle grundsätzlich abzulehnen sind und derartige Vergehen verfolgt und die ermittelten Täter entsprechend ihrem Tatbeitrag sanktioniert werden sollten. In Diskussionen innerhalb unserer Fanszene anlässlich dieses Vorfalls vertreten wir unseren Standpunkt, wie bisher auch, sehr deutlich. Dass im vorliegenden Fall jedoch ca. 40 bis 50 unbeteiligte Fußballfans, darunter auch unsere beiden Mitglieder, pauschal, ohne vorher von den zuständigen Instanzen angehört zu werden, mit einem Stadionverbot belegt wurden, entspricht nicht unseren Vorstellungen eines fairen Verfahrens. In unserer Gesellschaft gilt die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils. Dazu gehört zumindest eine vorhergehende Anhörung der Betroffenen zum in Frage stehenden Sachverhalt. Ein Stadionverbot ist ein erheblicher Eingriff in das Leben eines Fußballfans, so dass unserer Meinung nach der Ausspruch nur gegenüber tatsächlich und nachgewiesen strafrechtlich schuldigen Fans angemessen ist.

Auch uns, kurz zuvor noch vom DFB für unser langjähriges und nachhaltiges Engagement gegen Gewalt und Rassismus mit dem Julius-Hirsch-Preis ausgezeichnet, wurde vor dem Ausspruch keine Möglichkeit gegeben zum vorliegenden Fall Stellung zu beziehen. Und dies, obwohl wir unsererseits den DFB nach dem Vorfall umgehend über die Tatsache, dass auch DoppelPass-Mitglieder in besagtem Bus saßen, informiert haben. Am 24.12.2011 wurden dann alle 57 Businsassen per Einschreiben pauschal mit einem zweijährigen Stadionverbot belegt. Erst danach bekamen wir als Verein Post von DFB-Präsident Zwanziger. In einem Brief, welchen er als Juryvorsitzender des Julius-Hirsch-Preises an uns richtete, forderte er uns auf „zum Tatbeitrag unserer Mitglieder“ und „deren Verantwortung für den Geschehensablauf“ Stellung zu beziehen. Obwohl auch hier wieder eine implizite Vorverurteilung unserer Mitglieder heraus zu lesen ist, sind wir dieser Aufforderung fristgerecht nachgekommen und warten seither auf Antwort.

Wir sind nicht bereit die Stadionverbote gegen unsere Mitglieder und alle anderen unbeteiligten Fans des SV Waldhof Mannheim hinzunehmen und schließen bei anhaltend fehlender Dialogbereitschaft des DFB juristische Schritte nicht aus.

DoppelPass – SV Waldhof Mannheim-Fans gegen Gewalt und Rassismus e.V. vertreten durch den Vorstand

12.02.2012